Rauchmelder

Arno Hinrichs - Info-Blog - Rauchmelder

In den Bauordnungen vieler Bundesländer wurde Zug um Zug die Pflicht zur Ausstattung von Wohnungen mit Rauchmeldern gesetzlich verankert.

Mit Rauchmeldern ausgestattet werden müssen alle Zimmer in denen Personen schlafen und alle Flure, sofern sie als Flucht- oder Rettungswege anzusehen sind, also Wohn- und Schlafzimmer, Kinderzimmer sowie Wohnungsflure.

In Bestandsimmobilien gelten Übergangsfristen: Für die Wohnimmobilien in unserem Bestand ist eine Umsetzung dieser Gesetzeslagen bis Ende 2014 vorgesehen. - Wir informieren unsere Vertrags- und Geschäftspartner im Laufe des Jahres 2014 über die entsprechende Umsetzung vor Ort.


Folgen Sie uns, per:   Google+   oder   RSS Info-Blog